1600 Unterschriften für eine Unterführung in Düdingen
Eine Gemeindeinitiative in Düdingen verlangt eine Unterführung zum Bahnhofzentrum und einen Tempo-30-Verzicht. Sie wurde am Dienstag mit weit mehr als den nötigen Unterschriften eingereicht.
Mitte Mai hatten Bürgerinnen und Bürger von Düdingen eine Unterschriftensammlung gestartet. Diese verlangt, dass eine Personenunterführung zwischen Bahnhofplatz und Bahnhof erstellt sowie auf die Einführung von Tempo 30 verzichtet wird. Die Initiative stiess offenbar auf Interesse: Mehr als 1600 Personen haben sie unterschrieben. Das sind weit mehr als die 692 Unterschriften, die nötig gewesen wären. Die Initiative kommt somit zustande. Das Initiativkomitee hat die Unterschriften am Dienstag der Gemeinde Düdingen übergeben.
Die Initiative verlangt, dass beide genannten Forderungen ins Valtraloc-Konzept aufgenommen werden. Also nicht nur eine neue Unterführung, sondern auch die Streichung der 30er-Zone, ein essenzieller Bestandteil des Valtraloc-Konzepts. Diesem haben die Generalräte von Düdingen im Oktober 2023 mit einer Mehrheit zugestimmt. Es soll die Ortsdurchfahrt aufwerten und allen Verkehrsteilnehmenden Rechnung tragen.
Kritik der Parteien
Die Initiative schlug bereits nach der Lancierung Wellen im Generalrat. Die Mehrheit der Parteien, nämlich die Mitte, die Freien Wähler, die GLP, die ML-CSP, die Grünen, die SP und die Junge Liste, äusserte nach der Lancierung in einer Medienmitteilung ihre entschiedene Ablehnung der Initiative. Sie schrieben, dass die beiden Forderungen der Initianten die komplexe Verkehrssituation in Düdingen nicht ausreichend berücksichtige.
Dass das Projekt mit einer Personenunterführung gekoppelt werden soll, würde laut den genannten Fraktionen bedeuten, dass das Valtraloc-Konzept neu überarbeitet und zahlreichen Stellen zur Neubeurteilung vorgelegt werden müsse. Die Fraktionen befürchten den Verlust von Subventionen. Zur Erinnerung: Rund zehn Millionen Franken würde die Umsetzung des Valtraloc-Konzepts kosten, davon würden rund drei Viertel der Kosten subventioniert, wenn die Bauarbeiten noch vor Ende 2025 starten.
Das gegnerische Komitee nannte in der Mitteilung zudem Zusatzkosten von 15 bis 20 Millionen Franken für eine Personenunterführung. Laut ihm müssten ausserdem bestehende Tempo-30-Zonen auf Sammelstrassen, zum Beispiel auf der Alfons-Aeby-Strasse, wieder auf Tempo 50 zurückgebaut werden. Dies erachten die Parteien als Rückschritt bei der Verkehrssicherheit.
Rechtliche Lage unsicher
Die Fraktionen der gegnerischen Parteien rechnen der Initiative keine grossen Chancen ein. Wie Patrick Schneuwly (SP) gegenüber den FN sagte, bezweifle das Komitee, ob die Initiative überhaupt gültig sei, weil das Gesetz über die Gemeinden genau festhalte, welche Begehren in Form einer Initiative eingereicht werden können.
Worüber man eine kommunale Initiative eingeben könne, sei tatsächlich sehr restriktiv, sagt Oberamtmann Manfred Raemy auf Anfrage. Ausschlaggebend seien vier Punkte im Gemeindegesetz. Darin steht, dass Bürgerinnen und Bürger in einer Gemeinde mit Generalrat nur betreffend folgenden Punkten eine Initiative einreichen können:
- eine Ausgabe, die den für das fakultative Referendum festgelegten Betrag übersteigt, oder eine Sicherheitsleistung, die eine solche Ausgabe nach sich ziehen kann
- ein allgemeinverbindliches Reglement
- die Gründung oder der Beitritt zu einem Gemeindeverband
- die Änderung der Zahl der Generalräte
Initianten sehen Valtraloc nicht in Gefahr
Stefan Siegenthaler (SVP) engagiert sich als einer von zwei Generalräten im Initiativkomitee und sagt auf Anfrage: "Uns ist klar, vielen ist das Valtraloc-Konzept ein Anliegen. Die Initiative stellt sich nicht dagegen, aber einige Punkte werden aus unserer Sicht so nicht durchführbar sein." Die Zusatzkosten für eine Unterführung könne er nicht beziffern: "Man muss aber auch den Nutzen sehen. Uns ist die Sicherheit ein Anliegen." Es werde nicht weniger Autos und Fussgänger geben, und die Konflikte würden nicht kleiner.
Das Valtraloc-Konzept sieht er mit der Initiative nicht in Gefahr: "Je schneller wir zu einer Entscheidung kommen, desto mehr Zeit bleibt für eine Anpassung." Wichtig sei nun, dass das Thema lanciert wurde, später habe der Generalrat die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu machen.
Die Gemeindeverwaltung hat nun 20 Tage Zeit, um zu prüfen, ob die Unterschriften gültig sind. Dies muss die Gemeinde danach im Amtsblatt publizieren. Kommt die Initiative zustande, entscheidet der Generalrat in einer Sitzung, ob er die Initiative gemäss dem Gemeindegesetz als formell gültig erachtet.