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Abgewiesene Eritreer in Drittland rückführen

Abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea sollen von der Schweiz über einen Drittstaat in die Heimat zurückgeführt werden.

Von der Schweiz abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea sollen in ein Drittland zurückgeführt werden. Das will das Parlament. (Themenbild) © KEYSTONE/ANTHONY ANEX

So will es das Parlament. Der Nationalrat hat eine Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi angenommen.

Abgelehnte eritreische Asylsuchende können nicht ausgeschafft werden, da Eritrea zwangsweise Rückführungen seiner Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern kategorisch ablehnt. Für die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) ist das inakzeptabel. Sie beantragte deshalb ein Ja zur Motion von Gössi.

Der Nationalrat folgte der Mehrheit am Montag mit 120 zu 75 Stimmen. Im Dezember hatte er einen ähnlichen Vorstoss noch abgelehnt. Da sich eine Migrationspartnerschaft oder ein Rücknahmeabkommen mit Eritrea nicht abzeichne, brauche es mehr Druck, argumentierte die Mehrheit nun aber.

Gössis Motion verlangt vom Bundesrat, ein Transitabkommen mit einem geeigneten Drittland abzuschliessen. Muster soll ein Abkommen von 2003 mit Senegal sein, das jedoch nie in Kraft war.

SDA
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