Das dürfen die Strassenkünstlerinnen in Freiburg
In der Stadt Freiburg und in Murten sind regelmässig Strassenmusiker unterwegs. In beiden Gemeinden brauchen sie eine Bewilligung.

Im Kanton Freiburg ist es erlaubt, seine Kunst ohne Bewilligung auf den Strassen vorzutragen. Die Gemeinden können aber entscheiden, ob es auf ihrem Boden eine Bewilligung braucht, oder nicht.
In der Stadt Freiburg brauchen alle Strassenkünstler eine Bewilligung. Um diese zu erhalten, muss man mindestens 16 Jahre alt sein, eine Aufenthalts- oder eine Arbeitsbewilligung und einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben. Zudem gibt es klar definierte Standorte und Uhrzeiten, wo sich die Strassenkünstlerinnen aufhalten dürfen. Ausserdem müssen sie jede halbe Stunde ihren Standort wechseln.
Die genauen Regeln sind der Homepage der Stadt Freiburg zu entnehmen.
Keine Beschwerden in Murten
Auch in Murten brauchen Strassenmusiker eine Bewilligung, um ihre Darbietungen im öffentlichen Raum zu präsentieren. Besonders im Sommer sei das Stedtli eine beliebte Bühne für Strassenmusikerinnen, da dort immer viele Touristen unterwegs sind, sagt die stellvertretende Stadtschreiberin von Murten, Sandra Frigo.
Strassenmusiker in Murten dürfen keinen Verstärker benutzen und sie müssen sogar alle 20 Minuten ihren Standort wechseln. Negative Rückmeldungen von Restaurantbesitzern oder aus der Bevölkerung bekomme die Murtner Stadtverwaltung aber selten bis nie.
Kantonspolizei darf eingreifen
Falls es doch mal zu Reklamationen kommt, kann auch die Kantonspolizei eingreifen. Wenn sich Personen von der Musik gestört fühlen und die Polizei informieren, gehen sie vor Ort und klären die Situation. Je nach Uhrzeit und Standort muss der Strassenkünstler seine Darbietung beenden.