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"Eine wichtige Massnahme zur Bekämpfung der Prekarität"

Der Freiburger Staatsrat startet die Kampagne für das Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien, das dem obligatorischen Finanzreferendum unterstellt ist.

Staatsrat Philippe Demierre verteidigte das Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien. © KEYSTONE/ANTHONY ANEX


Das Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien, über das am 22. September abgestimmt wird, wird seit 20 Jahren erwartet. Es bietet Familien, bei denen mindestens ein Kind unter 12 Jahren alt ist, eine zeitlich begrenzte Unterstützung an. „Wir sind am Ziel“, sagte Staatsrat Philippe Demierre vor den Medien.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, "durch Einwirkung auf die soziale und berufliche Integration der Eltern Marginalisierungsphänomenen vorzubeugen und den Kindern menschenwürdige Lebensbedingungen zu garantieren", wie es in einer Mitteilung heisst.

Im Kanton Freiburg sind rund 25'000 Personen armutsgefährdet. Der Staat schätzt, dass rund 1500 Familien im Kanton Ergänzungsleistungen beziehen können.

Eine wichtige Massnahme zur Bekämpfung der Prekarität

Die Kosten belaufen sich auf 15 Millionen Franken pro Jahr. Das Gesetz unterliegt somit dem obligatorischen Finanzreferendum. Die Gemeinden werden von den Sozialhilfekosten, die nicht mehr ausbezahlt werden, entlastet, was 4,4 Millionen ausmacht. Die finanzielle Unterstützung wird durch die Unterstützung von Familienschaltern in den Gemeinden ergänzt.

Das Gesetz wurde am 8. Februar vom Grossen Rat deutlich angenommen, löste aber dennoch eine heftige Debatte aus. Das Gesetz wurde mit 90 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet.

Medienmitteilung - Redaktion
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