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EU gibt Erlöse aus Russland-Vermögen frei

Die EU gibt erstmals Zinserträge aus eingefrorenem russischen Staatsvermögen für die Verteidigung und den Wiederaufbau der Ukraine frei.

ARCHIV - Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hält eine Rede vor dem Beginn der Jahrestagung des Weltwirtschaftsforums. Foto: Markus Schreiber/AP/dpa © Keystone/AP/Markus Schreiber

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte eine Überweisung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro an. "Es gibt kein besseres Symbol oder keinen besseren Verwendungszweck für das Geld des Kremls, als die Ukraine und ganz Europa zu einem sichereren Ort zum Leben zu machen", schrieb sie im sozialen Netzwerk X.

Das Geld, um das es jetzt geht, sind Zinserträge aus eingefrorenem Vermögen der russischen Zentralbank in der EU. Diese für die Ukraine zu nutzen, war bereits im Frühjahr von der EU grundsätzlich beschlossen worden. Das Geld fliesst nun an Länder wie Deutschland oder Tschechien, die der Ukraine dann damit zeitnah Ausrüstung für die Luftverteidigung oder Artilleriegeschosse zur Verfügung stellen.

Nach Kommissionsangaben sind rund 210 Milliarden Euro der russischen Zentralbank in der EU eingefroren. Das in Brüssel ansässige Finanzinstitut Euroclear hatte zuletzt mitgeteilt, 2023 rund 4,4 Milliarden Euro an Zinsen eingenommen zu haben.

Den Vorschlag zur indirekten Verwendung russischer Gelder für die Ukraine hatten Kommissionschefin von der Leyen und der EU-Aussenbeauftragte Josep Borrell den Regierungen der EU-Staaten im März gemacht. Er sieht vor, dass 90 Prozent der nutzbaren Zinserträge aus der Verwahrung russischer Zentralbank-Gelder in den EU-Fonds für die Finanzierung militärischer Ausrüstung und Ausbildung geleitet werden sollen. Die restlichen zehn Prozent sollen für direkte Finanzhilfen für die Ukraine genutzt werden.

Kreml spricht von "Enteignung"

Die russischen Zentralbank-Gelder durch einen Enteignungsbeschluss direkt zu nutzen, ist bislang nicht geplant. Als ein Grund dafür gelten rechtliche Bedenken und wahrscheinliche Vergeltungsmassnahmen. Moskau hatte die EU bereits im vergangenen Jahr davor gewarnt, das Eigentum des russischen Staates oder russischer Bürger zu konfiszieren. Denkbar wäre es beispielsweise, dass dann auch in Russland tätige Unternehmen aus EU-Ländern zwangsenteignet werden. Zudem könnte eine direkte Nutzung der russischen Vermögenswerte auch dazu führen, dass andere Staaten und Anleger das Vertrauen in den europäischen Finanzplatz verlieren und Vermögen aus der EU abziehen.

Der Kreml hat EU-Pläne zur Nutzung von Zinserträgen aus eingefrorenem russischen Vermögen zugunsten der Ukraine bereits im Mai als "Enteignung" kritisiert. Brüssel habe sich zwar für eine "gekürzte Variante" in seinem Vorgehen gegen Russland entschieden, indem es nur die Zinsen ins Auge fasse, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow damals. "Aber auch diese gekürzte Variante ist nichts anderes als eine Enteignung", fügte er hinzu.

SDA
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