Ex-Verwalterin des ACSMS freigesprochen

Die ehemalige Verwalterin des Vorsorgefonds der ACSMS wurde im Fall der 70 Millionen, die in riskanten Anlagen verpulvert worden waren, freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijährige Haftstrafe gefordert. © Envato

„Die ehemalige Verwaltungsrätin wurde, wie alle Opfer des ehemaligen Geschäftsführers des Investmentfonds, getäuscht und manipuliert.“ Dies war das Verdikt des Wirtschaftsstrafgerichts des Kantons Freiburg. Die 60-Jährige wurde am Dienstag somit freigesprochen.

Was vorher passierte: Der ehemalige Vermögensverwalter des Verbands der Gemeinden des Saanebezirks für sozialmedizinische Dienste (ACSMS), dem Vorläufer des Gesundheitsnetzes des Saanebezirks, hatte 70 Millionen Franken in riskanten Anlagen verschleudert. Er wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt, und die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre Haft für seine ehemalige Verwalterin. Doch das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg sah die Sache anders.

Angeklagt wegen Mittäterschaft, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Geldwäsche, war es vor allem ihre Unerfahrenheit, die von der Justiz hervorgehoben wurde. Ja, sie hat Rechnungen in Höhe von mehreren Dutzend Millionen Franken bestätigt, ohne sie unbedingt zu überprüfen; ja, sie hat die Anweisungen des ehemaligen Direktors des Investmentfonds ausgeführt - der zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt wurde; ja, sie hat auch einige Renditen falsch berechnet. Aber sie habe fahrlässig gehandelt, so das Gericht. Das Gericht erkannte an, dass sogar die Banken die Transaktionen bestätigten und es mehrere Dokumente gab, die bestimmte Investitionen rechtfertigten.

Eine Erleichterung also für die gebürtige Britin, die in der Schweiz lebt. Die Entscheidung kann innerhalb von 20 Tagen beim Kantonsgericht angefochten werden. Laut dem Urteil muss der Kanton die Anwaltskosten der Verteidigung in Höhe von über 40'000 Franken übernehmen.

RadioFr. - Léo Martinetti / fw
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