Maskenpflicht in Freiburger Gesundheitseinrichtungen bleibt
Der Kanton möchte Patientinnen und Patienten sowie ältere Personen weiterhin schützen. Die Massnahme gilt vorerst bis am 30. April.

Am Freitag fallen die letzten Coronamassnahmen weg. Das hat der Bundesrat am Mittwoch kommuniziert. Es gilt keine Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln mehr und infizierte Personen müssen sich nicht mehr in Isolation begeben. Die Landesregierung übergibt die Verantwortung zur Bekämpfung der Pandemie den Kantonen.
Der Kanton Freiburg hat sich entschieden, die Maskenpflicht in den Gesundheitseinrichtungen beizubehalten. Das Personal von Spitälern und Altersheimen sowie alle Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin eine Maske tragen. "Auch wenn die Massnahmen auf Bundesebene aufgehoben werden, ist die Pandemie noch nicht vorbei", sagt der Freiburger Kantonsarzt Thomas Plattner.
Mit seiner Entscheidung möchte der Kanton Patientinnen und Patienten sowie ältere Personen schützen. Die Massnahme gilt vorerst bis am 30. April, dann soll die Situation neu beurteilt werden. Auch viele andere Kantone wie Bern, Zürich und Luzern haben sich entschieden, die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen beizubehalten.
Erholung für die Verkehrsbetriebe
In den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen aber keine Masken mehr getragen werden. "Wir sind froh, dass die Maskenpflicht nach 21 Monaten aufgehoben wird und das freie Reisen wieder möglich ist", sagt Marie-Christine Müller von den Freiburger Verkehrsbetrieben. Es sei schwierig, abzuschätzen, ob nun wieder mehr Leute den ÖV benutzen werden. Viele Leute seien immer noch im Homeoffice.
"Die Arbeitsgewohnheiten haben sich grundlegend verändert", sagt Müller. Die Passagierzahlen seien im letzten Jahr zwar wieder angestiegen, aber noch nicht wieder auf dem Niveau vor der Pandemie angelangt. Für die Busfahrerinnen und –fahrer ändert sich die Situation nicht. Sie mussten aus Sicherheitsgründen auch jetzt schon keine Maske tragen.