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Prozess wegen sexueller Handlung mit eigener Tochter

"Pervers, perfide, pädophil" - die Worte eines Anwaltes zum heutigen Prozess in Tafers, der vom Missbrauch der eigenen Tochter handelte.

Ein Ehepaar stand heute in Tafers vor Gericht. © Keystone

Auf der Anklagebank des Bezirksgerichtes sassen ein 48-jähriger Mann und eine 31- jährige Frau. Das ehemalige Ehepaar musste sich unter anderem wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern verantworten. Opfer ist die eigene Tochter des Mannes. Laut der Anklageschrift hatten die Stiefmutter und der Vater die Tochter zwischen 2015 und 2017 mehrfach sexuell missbraucht. Weiter wird den Angeklagten zur Last gelegt, dass sie sexuelle Übergriffe bei einem damals 12-jährigen Knaben und einem 13-jährigen Mädchen begangen haben.

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und auch die Klägerinnen und Kläger waren nicht vor Ort. Ausser der Schwester des missbrauchten Mädchens. Sie war die Bezugsperson des Mädchens und erlitt durch das Bekanntwerden des Missbrauchs selber psychische Schäden. Die restlichen, mittlerweile jugendlichen Kläger waren wegen der Schwere des Deliktes vom Prozess suspendiert. 

Medikamente und perverse Fantasien

In der Befragung der Beschuldigten wurde schnell klar, das Geschehene wurde nicht infrage gestellt. Sowohl der Mann als auch die Frau bekannten sich schuldig. Die Angeklagte sagte, dass sie in dieser Zeit unter dem Einfluss von starken Medikamenten stand und ihr nun erst die Schwere des Geschehenen klar ist. Sie hätte damals nicht an die Folgen ihres Handelns gedacht. "Wenn ich nun sehe, wie es ihr geht, tut es mir weh", gab sie vor Gericht zu Protokoll. Es sei für sie schwierig, sich an das Geschehene zurückzuerinnern. "Ich bin mir den Fehlern bewusst, die ich begangen habe und weiss nun von der Schwere der Taten."

Der Vater des misshandelten Mädchens gab an, dass der Alltag sich damals nur um Sex und Arbeit gedreht habe. "Ich war wie in einem Tunnel und hatte nur noch Sex im Kopf", sagte der heute 48-Jährige. Alles Verrückte und Perverse habe ihn gereizt. Durch den extremen Konsum von Pornografie habe er damals nicht mehr zwischen Realität und Film unterscheiden können. "Ich würde mein Leben geben, um das Gemachte rückgängig zu machen."

4 und 4,5 Jahre Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft und die Anwältinnen und Anwälte der Geschädigten waren sich einig über das geforderte Strafmass. Angesichts der Handlungen und der psychischen Schäden, die sich für die misshandelten Kinder ergaben, forderten sie für den Vater eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren und für die damalige Stiefmutter eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Zudem sollen die Geschädigten eine angemessene Entschädigung erhalten.

Der Druck und das freundschaftliche Verhältnis der Stiefmutter zum Mädchen führten dazu, dass das Mädchen der Situation ausgeliefert war. Laut der Staatsanwältin wurde sie damit zum Spielball der perversen Fantasien vom Vater und der Stiefmutter. Das eigene Kind wurde zu einem Sexobjekt degradiert.

Da der Vater aber als treibende Kraft angesehen wird, soll dieser laut der Staatsanwaltschaft auch ein höheres Strafmass erfahren. Als Konsequenz des Erlebten leidet das Mädchen an einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung und an einer dissoziativen Identitätsstörung.

Zwischen Vergeltung und Resozialisierung

Auf der Seite der Verteidigung wird das Vergehen nicht bestritten. Zumindest jenes der sexuellen Handlungen mit Minderjährigen nicht. Nicht einverstanden ist die Verteidigung hingegen mit dem Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung an der Schwester der Misshandelten. Laut der Anklageschrift habe sie einen sogenannten Schockschaden erlitten, als sie von den Übergriffen erfuhr. Hier verlangt die Verteidigung daher eine Strafmilderung. Sie plädiert für eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung. Sie begründet dies mit dem Argument, dass besonders die Stiefmutter in den vergangenen zwei Jahren viel unternommen habe, um ihre Persönlichkeitsstörung unter Kontrolle zu bringen. Dazu zählen etwa Therapien, betreutes Wohnen oder Eingliederungsmassnahmen in den Arbeitsmarkt. 

Laut der Verteidigung würden alle bisher erreichten Fortschritte der Stiefmutter durch einen Gefängnisaufenthalt zunichtegemacht. Den beiden Angeklagten soll zudem ein lebenslanges Verbot für die Arbeit mit Kindern auferlegt werden. Wie sich das Gericht entscheidet, wird sich in rund zwei Wochen zeigen.

RadioFr. - Philipp Bürgy / Andrea Schweizer