UBI weist Beschwerden gegen SRF ab
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde des Telekomunternehmens Sunrise gegen SRF abgewiesen.
Ein kritischer Beitrag in der Sendung "Kassensturz" zu einem Angebot von Sunrise hatte das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Die Beschwerde gegen das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) wurde mit vier zu drei Stimmen abgewiesen, wie die UBI am Donnerstag mitteilte. Auch wurde eine Beschwerde gegen die "Verkehrsinformation" von Radio SRF abgewiesen. Die Beschwerde bemängelte eine einseitige Fokussierung auf den Strassenverkehr und Staumeldungen und damit eine unausgewogene Berichterstattung.
Die UBI kam jedoch zum Schluss, dass weder eine Verletzung des Vielfaltsgebots noch eine Diskriminierung vorgelegen hatte, und wies die Beschwerde einstimmig ab.
Zwei Beiträge von Radio Télévision Suisse (RTS) hatten gemäss der UBI hingegen das Sachgerechtigkeitsgebot und damit die Journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. In den beiden RTS-Publikationen ging es um die Arbeitsbedingungen beim Genfer Lokalradio Radio Cité.