Varianten für Finanzierung der 13. AHV-Rente
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente schickt der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung.
Die erste ist eine Erhöhung der Lohnbeiträge allein, die zweite eine Kombination von höheren Lohnbeiträgen und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Diese Eckwerte hatte der Bundesrat bereits Ende März festgelegt, wenige Wochen nach der Annahme der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente an der Urne. Der "Dreizehnte" soll ab 2026 jeweils im Dezember ausbezahlt werden.
Die erste Variante sieht eine Erhöhung der Lohnbeiträge für die AHV um 0,8 Prozentpunkte vor. Das soll 2030 pro Jahr rund 3,8 Milliarden Franken einbringen. Mit der zweiten Variante würden die Lohnbeiträge um 0,5 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte angehoben. Das würde 2030 total 3,9 Milliarden Franken einbringen.
Die vom Bundesrat am Mittwoch verabschiedete Vernehmlassungsvorlage sieht ausserdem eine vorübergehende Kürzung des Bundesbeitrages an die AHV vor. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli 2024.