Verteidiger: Acht Jahre wegen Totschlags
Vor dem Bezirksgericht Baden AG ist am Donnerstag, dem vierten Tag im Mordprozess Bergdietikon, der Verteidiger zu Wort gekommen.
Er plädierte für eine Qualifizierung der Tat als Totschlag und eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Im Hinblick auf eine Einstufung der Tat als Totschlag bemühte sich der Verteidiger, das Gericht davon zu überzeugen, dass sein Mandant die Tat in einer "heftigen Gemütsbewegung" begangen habe.
Nach der Entdeckung eines Fotos seiner Frau beim Sex mit einem anderen Mann sei er fassungslos gewesen. Dies sei "ein nicht zu überbietender Schlag ins Gesicht" gewesen.
Der heute 49-Jährige habe nichts von der Affäre seiner Frau gewusst, und er habe die Tat nicht geplant, sagte der Verteidiger. Sonst hätte er "rein vorsichtshalber" sämtliche Kameras aus der Wohnung entfernt, die er als Schutz vor Einbrechern dort angebracht habe.
Hätte er geplant, seine Frau zu töten, so hätte er dies in seiner alten Heimat Nordmazedonien tun können. Dort würden "solche Taten milder beurteilt", so der Verteidiger.
Staatsanwalt fordert Mord-Qualifizierung
Wie der Staatsanwalt am Mittwoch ausgeführt hatte, liegt klar ein Mord vor. Der Ankläger verlangte eine Bestrafung mit 18 Jahren Freiheitsentzug. Von der Affäre müsse er schon aufgrund seiner Überwachung längst gewusst haben.
Der Beschuldigte habe aus Eifersucht, Rache und finanziellen Interessen gehandelt. Gemäss entsprechenden Verträgen wäre ihm bei einem Suizid oder Unfalltod seiner 41-jährigen Frau ein Millionenbetrag zugestanden. Er habe denn auch nach der Tat alles Mögliche vorgekehrt, um einen Suizid vorzutäuschen.
In seinem Schlusswort beteuerte der Beschuldigte, wie leid ihm seine "schreckliche Tat" tue. Er war am Tag danach festgenommen worden, ist geständig und befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Die Verhandlung fand aus Sicherheits- und Platzgründen in Räumlichkeiten der Kantonspolizei in Schafisheim statt. Das Urteil wird am Freitagnachmittag eröffnet.