Vierjährige Freiheitsstrafe bestätigt

Das St. Galler Kantonsgericht hat am Mittwoch ein Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Das St. Galler Kantonsgericht hat am Mittwoch die Berufung einer jungen Frau gegen eine vierjährige Freiheitsstrafe abgelehnt. (Archivbild) © KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

 Das Kreisgericht Wil verurteilte 2022 eine junge Frau wegen eines Autounfalls mit drei Todesopfern zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe. Die Frau wollte eine mildere Strafe.

Der verhängnisvolle Unfall geschah im April 2022. Die heute 22-jährige Frau hatte sich alkoholisiert ans Steuer eines Autos gesetzt und war mit drei Männern auf dem Rücksitz und einer Beifahrerin mit 160 km/h durch Niederuzwil SG gerast, als der Wagen von der Strasse abkam.

Beim Unfall starben alle drei Männer, die Beifahrerin wurde schwer verletzt. Das Kreisgericht Wil verurteilte die Fahrerin im Juni 2023 unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Diesen Entscheid hat das Kantonsgericht nun bestätigt.

SDA
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