Der Schutzstatus S bleibt erhalten
Der Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine wird vorerst nicht aufgehoben. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen.
Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine sei nicht absehbar, schreibt der Bundesrat. Der Schutzstatus S werde deshalb nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben.
Der Status S gilt seit dem 12. März 2022. Der Bundesrat hatte ihn aufgrund des Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine aktiviert. Er dient dem vorübergehenden Schutz für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung. Ende Oktober 2023 hatten rund 66'000 Personen aus der Ukraine einen aktiven Status S in der Schweiz.
Die Regierung hat zudem erstmals ein Ziel für die Integration in den Arbeitsmarkt definiert: 40 Prozent der erwerbsfähigen Frauen und Männer mit Status S sollen bis Ende 2024 einer Arbeit nachgehen.