Schutzstatus S bleibt bis März 2026
Der Bundesrat hebt den Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 nicht auf.
Gleichzeitig verlängert er auch die Unterstützung für diesen Personenkreis bis dahin. Damit reagiert die Landesregierung auf die unveränderte Lage im Kriegsgebiet. Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine sei nicht absehbar, teilte der Bundesrat dazu Mittwoch mit. Aktuell sei auf dem ganzen Staatsgebiet der Ukraine von kriegerischen Handlungen auszugehen.
Für eine Aufhebung des Schutzstatus' müsste sich indessen die Lage stabilisieren. Das würde bedeuten, dass keine allgemeine Gefährdung mehr besteht. Das ist gemäss dem Bundesrat derzeit nicht der Fall.
Mit seinem Beschluss, den Schutzstatus bis im März 2026 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage nicht nachhaltig stabilisiert, will der Bundesrat für die Betroffenen Klarheit schaffen für die nächsten 18 Monate.
Wegen der Einbindung der Schweiz in den Schengen-Raum sei zudem eine Abstimmung mit der EU unerlässlich, hiess es weiter. Die EU-Staaten verlängerten den temporären Schutz für Ukraine-Flüchtlinge bereits am 13. Juni bis zum 4. März 2026.
Den Schutzstatus für aus der Ukraine geflüchtete Menschen hatte die Landesregierung am 12. März 2022 kurz nach Russlands Überfall auf das Land aktiviert. Dieser Status gilt bis zur Aufhebung durch den Bundesrat.