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Handys an der OS: Welche Regeln gelten?

Die Freiburger Orientierungsschulen jonglieren zwischen Smartphone-Verbot und -Toleranz. Welche Regeln gelten und welche Ausnahmen gibt es?

Die Regeln für die Nutzung von Smartphones in den Freiburger OS haben sich in den letzten Jahren nicht wesentlich geändert. (Symbolbild) © Envato

Vor etwas mehr als einer Woche haben die Schülerinnen und Schüler im Kanton Freiburg wieder mit dem Unterricht begonnen. Die meisten müssen das Mobiltelefon während des Unterrichts in der Tasche lassen. Jedoch gibt es keine kantonalen Richtlinien, sondern ein allgemeines Verbot, das das Schulgesetz bestimmt: Die Nutzung elektronischer Geräte ist während der Schulzeit verboten, es sei denn, die Lehrkraft oder die Schule erteilt die Erlaubnis dazu. Diese haben ausserdem das Recht, die Geräte bei Verstössen zu konfiszieren.

Dieses Gesetz lässt den Schulen einen gewissen Spielraum. "Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens haben die Schulen die Möglichkeit, die Benutzung von Handys während der gesamten Schulzeit zu verbieten oder sie in den Pausen zu erlauben", erklärt Marianne Meyer Genilloud, stellvertretende Generalsekretärin der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten.

Unterschiedliche Regeln für verschiedene OS

In der Orientierungsstufe von Le Gibloux beispielsweise sind Mobiltelefone in den Pausen und zwischen den Kursen verboten. "Wir haben diese Regeln eingeführt, weil wir hoffen, die Probleme, die mit einer böswilligen Nutzung des Mobiltelefons einhergehen, wie die Verbreitung von Fotos, Videos oder Nachrichten, eindämmen zu können", begründet der Schulleiter Pierre Kolly. "Wir hoffen, damit die direkte Kommunikation zwischen den Mitschülern in den Pausen und zwischen den Kursen zu fördern."

Das Reglement der OS Glane seinerseits verbietet die Nutzung von Smartphones ausserhalb der Unterrichtszeiten nicht. "Wir sensibilisieren unsere Schülerinnen und Schüler regelmässig für eine vernünftige und reduzierte Nutzung in den Pausen, während der Zwischenstunden und über Mittag", erklärt Direktor Olivier Crausaz dennoch.

Beschlagnahme von Materialien

Bei Verstössen gegen die Handy-Regeln scheint die Konfiszierung in der Regel die gängigste Strafe zu sein, so die Schulleiter. Mit einigen Ausnahmen, wie z. B. in der OS Jolimont. Dort konfiszieren die Lehrkräfte die Telefone und geben sie im Sekretariat ab. Wenn der betroffene Schüler oder die betroffene Schülerin es abholt, "erhält er ein Dokument mit einem Reflexionsbogen, den er ausfüllen und von seinen Eltern unterschreiben lassen muss, bevor er ihn an die Direktion weiterleitet", erklärt der Schulleiter Stéphane Mettler.

Aber Vorsicht: Auch hier gibt es eine kantonale Regelung, an die sich die Schulen halten müssen: "Was die Möglichkeiten der Konfiszierung betrifft, mussten wir kürzlich unsere Praxis ändern", erklärt Marianne Meyer Genilloud. Nach der Beschwerde eines Schülers, dessen Telefon eine Woche lang konfisziert worden war, entschied das Kantonsgericht nämlich, dass die Konfiszierung eines Mobilgeräts ausserhalb der Schulzeit (d. h. zur Mittagszeit, am Abend und am Wochenende) über einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen in der heutigen vernetzten Gesellschaft nicht mehr angemessen ist.

Ein Werkzeug für die Arbeit?

In der OS Glane ist die Direktion der Idee nicht abgeneigt. "Das Smartphone ist ein Werkzeug, das zum Leben von Teenagern gehört und das im Rahmen des schulischen Lernens genutzt werden kann", so der Direktor. Lehrer können zum Beispiel den Schülern erlauben, ihre Handys im Klassenzimmer für eine Unterrichtsstunde zu benutzen. Eine Idee, die von den Teenagern geschätzt wird. "Die Tatsache, dass Handys manchmal Teil der Lehrmittel sind, wird sehr oft positiv gesehen", stellt Olivier Crausaz fest.

Frapp - Mattia Pillonel / tm
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