Sechs Jahre Gefängnis für den voyeuristischen Fotografen

Das Kantonsgericht hat den Fotografen, der elf Frauen gefilmt und sexuell missbraucht hat, für schuldig befunden.

Der Fotograf, der elf Frauen gefilmt und sexuell missbraucht hat, muss sechs Jahre ins Gefängnis. © Keystone

Der Freiburger Amateurfotograf, der Dutzende von Frauen ohne deren Wissen gefilmt und mehrere von ihnen sexuell missbraucht hatte, wird zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Kantonsgericht spricht ihn der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung von elf Frauen schuldig. Der 40-jährige Mann filmte seine Models ohne ihr Wissen. Mehrere Fälle sind hingegen verjährt.

Strukturierte Methode

Die Freiburger Richter mussten zunächst untersuchen, ob der Fotograf psychischen Druck von ausreichender Intensität ausgeübt hat, um die Models dazu zu bringen, gegen ihren Willen sexuelle Handlungen vorzunehmen oder zu erdulden. Das war nach Ansicht der Richter der Fall.

Der 40-Jährige hatte eine "progressive, strukturierte, ritualisierte und bewährte" Methode, um sein Ziel zu erreichen. Er habe manipulativ, mit schwerem Nachdruck oder auch dirigistisch gehandelt, erläuterten die Richter.

Ausweglose Situation

Seine Entschlossenheit und sein Verhalten lösten bei den Opfern psychische Reaktionen wie Dissoziation oder Angst aus. Die Opfer befanden sich in einer Situation, aus der es keinen anderen Ausweg gab, als sich ihm zu unterwerfen, so die Richter weiter.

Es sei ihm also gelungen, ihren Willen zu brechen, indem er sie daran hinderte, all seinen Angriffen zu widerstehen, betonte das Kantonsgericht. Er habe "über die Körper von elf Frauen wie über ein Objekt verfügt und ihre Erniedrigung vollendet."

Eine mildere Strafe

Der zu sechs Jahren Haft verurteilte Hobbyfotograf wird also für einige Jahre wieder in eine Zelle zurückkehren. Nach dem Urteil in erster Instanz hatte er bereits mehr als ein Jahr im Gefängnis verbracht. Das Strafgericht des Saanebezirks hatte ihn damals zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt.

Nach einer Berufung des Fotografs wurde er vom Freiburger Kantonsgericht freigesprochen. Danach hat sich auch das Bundesgericht mit diesem Fall befasst. Dieses hat den Entscheid des Kantonsgerichts wieder aufgehoben, deswegen hat sich die Freiburger Justiz noch einmal mit diesem Fall auseinandergesetzt und ihn jetzt zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Eine Berufung an das Bundesgericht ist noch möglich.

RadioFr. - Loïc Schorderet / tm
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