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Kein offener Vollzug für 80-jährigen Pädophilen

Das Bundesgericht bestätigte mit dem Urteil den Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts.

Das Bundesgericht bestätigte mit einem am Donnerstag publizierten Urteil den Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts. (Symbolbild) © Keystone

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen, der in Thailand mehr als 80 Kinder und Jugendliche sexuell ausgebeutet hatte.

Das Bundesgericht bestätigte mit dem Urteil den Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts. Dieses stützte sich auf die Stellungnahme der Fachkommission für die bedingte Strafentlassung und die Abklärung der Gemeingefährlichkeit (KBSAG), die Berichte psychiatrischer Experten und der Leitung der Strafanstalt Lenzburg AG, wo der 80-Jährige seine Strafe verbüsst.

Daraus geht hervor, dass die meisten Kriterien zur Beurteilung des Rückfallrisikos im roten Bereich liegen. So leugnet der Senior seine Taten weitgehend. Zudem hegt er Rückkehrpläne nach Thailand. Er hat keine Kontakte in der Schweiz und telefoniert nur mit Personen in Thailand. Im Gefängnis hat er eine manipulative und egoistische Haltung eingenommen.

Entlassung 2031

Laut Bundesgericht ist unter diesen Umständen ein offener Strafvollzug, wo der Gefangene über mehr Bewegungsfreiheit verfügt oder gar Urlaub erhalten kann, ausgeschlossen. Unter Anrechnung der Untersuchungshaft dürfte der Mann 2031 frei kommen.

Seine Taten fallen überwiegend in die Zeit zwischen 2002 und 2013. Der Verurteilte lockte arme Knaben an und brachte sie dazu, sexuelle Handlungen untereinander, an sich selbst oder mit europäischen Gästen seiner Bar vorzunehmen.

Der 80-Jährige wurde 1980 und 1991 in den Kantonen Freiburg und Wallis wegen einschlägigen Delikten verurteilt. Er floh nach Thailand, wurde zur Verbüssung der Strafe aber an die Schweiz ausgeliefert. 1996 kehrte er nach Thailand zurück. Nach Ermittlungen der französischen Justiz reiste er in die Schweiz, wo er entdeckt wurde.

SDA
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