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Strafminderung im Fall der Pensionskasse ACSMS

Der ehemalige Vermögensverwalter errang eine Strafminderung auf sieben Jahre Gefängnis. Er hatte insgesamt 70 Millionen Franken verzockt.

Das Kantonsgericht verkürzte die Strafe von neun auf sieben Jahre. © RadioFr.

Der ehemalige Vermögensverwalter der Pensionskasse ACSMS erhält eine geringere Strafe. Das Kantonsgericht nimmt die Beschwerde des 53-Jährigen teilweise an und befindet ihn nun nicht mehr des Betrugs schuldig.

Die Richter verurteilen ihn zu sieben Jahren Gefängnis - zwei Jahre weniger als das Wirtschaftsstrafgericht in erster Instanz verhängt hatte. Die Justiz sprach ihn nun insbesondere der Veruntreuung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Urkundenfälschung für schuldig. Der Verurteilte wollte, dass die Strafe auf fünf Jahre gemindert wird. 

70 Millionen in den Sand gesetzt

Innerhalb von zehn Jahren hat der ehemalige Vermögensverwalter 70 Millionen Franken der Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirkes ACSMS und anderer Investoren in riskanten Anlagen verschleudert. Die Pensionskasse ACSMS alleine verlor 57 Millionen Franken und ging Konkurs.

RadioFr. - Delphine Bulliard / Philipp Bürgy
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