Zwei Motionen, um die Lücken im Klimagesetz zu schliessen

Eine Allianz von Verbänden hat zwei Volksmotionen lanciert. Diese zielen darauf ab, die Klimapolitik des Kantons zu stärken.

Eine Motion fordert die Behörden auf, einen gestaffelten Ausstieg aus den fossilen Energien zu planen. © Keystone

Die Klimapolitik des Kantons sei lückenhaft meinen mehrere Freiburger Verbände, die sich zusammengeschlossen haben, um zwei Motionen zu lancieren. Der Freiburger Gewerkschaftsbund, der Klimastreik und die Eltern und die Grosseltern für das Klima haben am Wochenende zwei Volksmotionen lanciert. Ziel ist, das kantonale Klimagesetz vom 30. Juni 2023 zu ändern.

Unterschriftensammlung beginnt im Frühling

Mindestens 300 Unterschriften braucht es für die Volksmotion, um diese einreichen zu können. Die Unterschriftensammlung soll diesen Frühling beginnen. Die Volksmotion soll laut der Vereinigung im Juli eingereicht werden. Diese Allianz ist in ihrem Schreiben der Ansicht, dass das aktuelle kantonale Klimagesetz kurzfristig verbessert werden muss, der Kanton Freiburg solle seinen Beitrag im Kampf gegen die Klimaerwärmung und für die Erhaltung einer "lebensfähigen Erde" leisten.

Ausstieg aus den fossilen Energien

Die erste Motion fordert die kantonalen Behörden auf, einen gestaffelten Ausstieg aus den fossilen Energien zu planen. Damit soll ein Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen geleistet und die Energieversorgung dank einheimischer erneuerbarer Energien gesichert werden.

Die zweite Motion verlangt eine externe Evaluation der Freiburger Umweltpolitik. Diese Evaluation soll insbesondere prüfen, ob die ergriffenen Massnahmen ausreichen, um die im Gesetz festgelegten Ziele zu erreichen.

Ein klarer gesetzlicher Rahmen

Das vom Grossen Rat mit grosser Mehrheit verabschiedete kantonale Klimagesetz gibt der Klimapolitik des Kantons einen gesetzlichen Rahmen. Es legt kantonale Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen, die CO2-Sequestrierung und die Anpassung an den Klimawandel fest.

RadioFr. - Martin Zbinden
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