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2024 - Diese Änderungen treten in Kraft - G bis J

Am 1. Januar 2024 treten verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie sonstige Neuerungen in Kraft. Teil 2: Gesundheitskosten bis Justiz.

Das 2024 bringt einige Gesetzesänderungen. © KEYSTONE

GESUNDHEITSKOSTEN

Es gelten neue Massnahmen, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. Darunter sind etwa ein Kostenmonitoring für Ärzte und Spitäler sowie Krankenkassen und ein Beschwerderecht für Krankenkassenverbände bei der kantonalen Spitalplanung. Unter anderem müssen Leistungserbringer und Versicherer neu die Kosten überwachen und falls nötig Gegensteuer geben, etwa mittels Tarifverkürzungen oder Rückvergütungen.

Unter anderem Kostenmonitorings für Ärzte und Spitäler sollen den Anstieg der Gesundheitskosten bremsen.(Symbolbild)

Daneben will der Bundesrat mit Generika-Förderung 250 Millionen Franken sparen. Unter anderem wird der Selbstbehalt von Patientinnen und Patienten beim Bezug teurer Originalpräparate anstelle von günstigerer Generika erhöht. Arzneimittel werden mit einem Selbstbehalt von neu vierzig statt zwanzig Prozent belegt, wenn sie im Vergleich zu wirkstoffgleichen Arzneimitteln zu teuer sind.

GRENZGÄNGER

Die neuen Bestimmungen über die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Abkommen zwischen der Schweiz und Italien sind anwendbar. Mit dem neuen Abkommen behält die Schweiz achtzig Prozent der regulären Quellensteuer auf dem Einkommen von Grenzgängern, die neu in der Schweiz arbeiten.

Die neuen Grenzgänger werden auch in Italien ordentlich besteuert, wobei eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Als "neue" Grenzgänger gelten Personen, die ab dem 17. Juli 2023 in den Arbeitsmarkt eingetreten sind. Auch können Grenzgänger neu bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice leisten.

HAUSANGESTELLTE

Hausangestellte erhalten höhere Mindestlöhne. Der Bundesrat beschloss eine Anpassung um 2,2 Prozent für Beschäftigte unter dem Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft). Grund dafür ist die Teuerung. Der Mindestlohn gilt für Angestellte in Privathaushalten bei einem Mindestbeschäftigungsgrad von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber.

HERDENSCHUTZ

Für Sömmerungsbetriebe wird neu ein Zusatzbeitrag ausgerichtet, wenn sie Herdenschutzmassnahmen gegen Grossraubtiere umsetzen. Damit soll auf den starken Anstieg der Anzahl Wölfe reagiert werden, der für die Land- und Alpwirtschaft eine herausfordernde Situation darstellt. Herdenschutzbeiträge gibt es für Schafe, Ziegen sowie bis einjährige Rinder und Wasserbüffel.

INTERNET

Neu können auch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft einen Domain-Namen mit der Endung .swiss erwerben. Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag wie etwa Architektinnen, Architekten oder Handwerksleute sollten ebenfalls die Möglichkeit erhalten, einen .swiss-Domain-Namen zu erlangen.

JUSTIZ

Die Staatsanwaltschaft muss die beschuldigte Person künftig immer einvernehmen, wenn zu erwarten ist, dass der Strafbefehl eine zu verbüssende Freiheitsstrafe zur Folge haben wird. Bislang war eine Einvernahme nicht zwingend vorgeschrieben. Neu kann die Staatsanwaltschaft über Zivilforderungen bis zum Betrag von 30'000 Franken entscheiden, wenn deren Beurteilung ohne weitere Beweiserhebungen möglich ist.

Allgemein wird das Recht eines Opfers auf Information ausgeweitet. Künftig hat ein Opfer das Recht, das Urteil oder den Strafbefehl gegen den Täter unentgeltlich zu erhalten - auch dann, wenn es sich nicht als Partei am Strafverfahren beteiligt.

SDA / RadioFr.
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