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Prozess wegen Gewalt in der Guglera vertagt

Der Prozess, der am Montag in Granges-Paccot eröffnet wurde, wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Unter anderem waren drei Kläger nicht anwesend.

im Jahr 2020 kam es im Asylzentrum Guglera zu Auseindarsetzungen zwischen Asylsuchenden und dem Personal. (Archivbild) © KEYSTONE

Die Justiz muss warten, bis sie den Fall zu den Gewalttätigkeiten behandeln kann, die sich 2020 zwischen Asylsuchenden und dem Sicherheitspersonal des Zentrums Guglera in Giffers ereignet haben sollen. Der Prozess, der am Montagmorgen in Granges-Paccot eröffnet wurde, wurde aufgrund der Abwesenheit von drei der vier vorgeladenen Asylsuchenden verschoben.

Zudem gibt es ein weiteres verfahrensrechtliches Problem, welches zur Vertagung des Prozesses führte: Die Wachleute des Privatunternehmens, das für die Sicherheit und Betreuung der Asylsuchenden in der Guglera zuständig ist, werden als Staatsangestellte betrachtet. Da sie vom Bund beauftragt wurden, kann dieses Personal nur mit einer aus Bundesbern ausgestellten Genehmigung verfolgt werden.

Kontroverse um Aufnahme von Flüchtlingen hält an

In anderen Zentren in der Schweiz gibt es ähnliche Fälle, kritisiert der Verein Solidarités sans frontières in einer Pressemitteilung. Im konkreten Fall wird der Polizeirichter entscheiden müssen, ob es sich um blosse Auseinandersetzungen zwischen erwachsenen Personen oder um einen schweren Missbrauch der Autorität handelt. Die Kläger sind dabei aber sowohl Kläger als auch Angeklagte, da die angezeigten Wachleute ihrerseits Klage gegen die Asylsuchenden wegen Beleidigung, Gewalt oder Drohung gegen die Staatsgewalt eingereicht haben.

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La Télé - Philippe Huwiler / rb
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